Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Gemäß DGUV V2 sind je nach Tätigkeiten der Arbeitnehmer bestimmte Vorsorge-Untersuchungen vorgesehen. Dies erfolgt im Rahmen von Pflicht-, Angebots-, Eignungs- oder Wunschuntersuchungen in verschiedenen Zeitabständen.

Je nach Unternehmensgröße und Art der Untersuchung können diese in Ihrer Firma oder in meiner Praxis stattfinden.

Bei Fragen zu spezifischen Untersuchungen, sprechen Sie mich bitte an.

 

Falls Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber zur Durchführung einer arbeitsmedizinischen Untersuchung (auch "G-Untersuchung" genannt, wie z.B. "G42") aufgefordert wurden, können Sie hierfür gerne einen Termin in meiner Praxis vereinbaren.